TDK Electronics · TDK Europe

REACH: Häufig gestellte Fragen

1. Welche möglichen Pflichten bestehen unter REACH für Hersteller elektronischer Bauelemente?

Für Hersteller und Importeure eines Stoffes:

Wird ein Stoff hergestellt oder importiert oder wird ein Stoff oder mehrere Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr importiert, dann hat ein europäischer Hersteller elektronischer Bauelemente dieselben Pflichten wie ein Hersteller eines Stoffes.

Für Hersteller von Erzeugnissen:

Im Prinzip gibt es zwei Pflichten. Wird aus dem Erzeugnis absichtlich über eine Tonne pro Jahr eines Stoffes freigesetzt, dann muss dieser – wenn nicht schon durch Dritte geschehen – registriert werden. Enthält das Erzeugnis gemäß REACH Kandidatenliste einen besonders Besorgnis erregenden Stoff mit mehr als 0,1 Prozent Anteil bezogen auf das Produktgewicht muss der Hersteller dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen und mindestens den Namen des betreffenden Stoffes angeben (siehe auch www.tdk-electronics.tdk.com/reach_svhc). Ab dem 1. Juni 2011 muss unter bestimmten Umständen eine Mitteilung innerhalb von 6 Monaten nach Erscheinen der revidierten Kandidatenliste an die ECHA ergehen.

2. Welche Fristen gelten für die Mitteilung an ECHA und welche für die Information an Kunden?

Der ECHA muss ab dem 1. Juni 2011 innerhalb von sechs Monaten nach Ermittlung des Stoffes Mitteilung gemacht werden. Eine Mitteilung ist dann nicht erforderlich, wenn der Stoff in betroffenen Erzeugnissen weniger als 0,1% enthalten ist oder die Gesamtmenge des Stoffes in den betroffenen Erzeugnissen weniger als 1 Tonne pro Jahr und pro Hersteller (Importeur) beträgt. Ebenso muss keine Mitteilung erfolgen, wenn der Hersteller oder Importeur bei normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einschließlich der Entsorgung eine Exposition von Mensch oder Umwelt ausschließen kann und ebenso für Stoffe, die bereits für die betreffende Verwendung registriert worden sind. Für die Information an Kunden gibt REACH keine Fristen vor.

3. Kann es vorkommen, dass ein Stoff registriert werden muss, wenn dieser in einem Erzeugnis enthalten ist?

Der ECHA muss ab dem 1. Juni 2011 innerhalb von sechs Monaten nach Ermittlung des Stoffes Mitteilung gemacht werden. Eine Mitteilung ist dann nicht erforderlich, wenn der Stoff in betroffenen Erzeugnissen weniger als 0,1% enthalten ist oder die Gesamtmenge des Stoffes in den betroffenen Erzeugnissen weniger als 1 Tonne pro Jahr und pro Hersteller (Importeur) beträgt. Ebenso muss keine Mitteilung erfolgen, wenn der Hersteller oder Importeur bei normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einschließlich der Entsorgung eine Exposition von Mensch oder Umwelt ausschließen kann und ebenso für Stoffe, die bereits für die betreffende Verwendung registriert worden sind. Für die Information an Kunden gibt REACH keine Fristen vor.

4. Wo erhält man Informationen zu Stoffen in Produkten von TDK Electronics?

TDK Electronics veröffentlicht seit 2002 Materialdatenblätter auf seiner Website, die auf der IEC PAS 61906 basieren. Wie in REACH festgelegt, sind die Stoffangaben auf das Produkt bezogen. Da die Stoffzusammensetzung zu 100 Prozent wiedergegeben wird, reichen diese Dokumente bereits aus, um zum Beispiel eine mögliche Pflicht zur Kundeninformationen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung zu erfüllen.

Besonders Besorgnis erregende Stoffe in unseren derzeit angebotenen Produkten gemäß der REACH-Kandidatenliste weisen wir auch separat in unserer REACH Kandidatenliste aus, diese finden Sie unter
www.tdk-electronics.tdk.com/reach_svhc

Für Anfragen zu abgekündigten Produkten oder allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an an Ihren  Vertriebspartner (TDK Vertriebsbüro oder Distributor). Diese können Ihnen weiterhelfen und leiten Ihre Anfrage ggf. an unsere internen Fachabteilungen weiter.

5. Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Dokumente bezüglich REACH?

Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß REACH für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung.

6. Sind nicht-europäische TDK Electronics-Standorte von REACH betroffen?

Nein, nicht im rechtlichen Sinn.

7. Die Automobilindustrie verlangt nach einem Single Point Contact. Wie erfüllen Sie diese Forderung?

Die europäischen TDK Electronics Standorte setzen dies eigenverantwortlich um, wobei jeder Standort einen eigenen Single Point Contact stellt.

8. Wer ist Hersteller, wer Importeur? Was ist ein Erzeugnis?

Siehe bitte Definitionen des Artikels 3 der REACH-Verordnung.

9. Müssen alle Stoffe, die in Bauelementen vorkommen, registriert werden?

Bauelemente sind nach REACH-Definition Erzeugnisse. Daher müssen nur Stoffe registriert werden,

  • die absichtlich freigesetzt werden sollen und
  • von denen über eine Tonne pro Jahr verarbeitet wird (Beispiel: Stoffe in Druckerpatronen, Markern, Feuerlöschern, etc.).

Da aus EPCOS Produkten keine Stoffe absichtlich oder vernünftigerweise vorhersehbar freigesetzt werden (auch nicht bei Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren), besteht auch keine Registrierpflicht nach Artikel 7(1) der REACH-Verordnung.

10. Ist TDK Electronics REACH-konform?

TDK Electronics hat ein Qualitätsmanagementsystem nach IATF und an den Produktionsstandorten ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eingeführt. Im Rahmen dieser Management-Systeme müssen rechtliche und andere Anforderungen geprüft und überwacht werden. Dazu gehören auch die Anforderungen unter REACH.

11. Was ist die SCIP Datenbank?

SCIP ist eine Datenbank der European Chemicals Agency (ECHA) für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) eingerichtet wurde.

Unternehmen, die Erzeugnisse, welche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der REACH Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, auf dem EU-Markt anbieten, müssen seit dem 5. Januar 2021 Informationen über diese Erzeugnisse in der Datenbank melden.

Betroffen sind auch Händler, sofern die Erzeugnisse (u. a.) an gewerbliche Kunden verkauft werden.

Verpackungen an sich sind selbst auch „Erzeugnisse“.

12. Was ist eine SCIP Nummer?

Eine SCIP-Nummer bezieht sich jeweils auf ein konkret der ECHA notifiziertes Erzeugnis (mit einem oder mehreren SVHC-Stoffen darin) eines Unternehmens. Die ECHA-Datenbank bestätigt diese Meldung und vergibt dabei eine SCIP-Nummer.

Diese kann entlang der Lieferkette weitergegeben und verwendet werden. Eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht.

Für unsere derzeit angebotenen relevanten Produkte weisen wir unsere SCIP Nummern in unserer REACH Kandidatenlist aus, diese finden Sie unter www.tdk-electronics.tdk.com/reach_svhc.