Die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde erstmals am 28. Oktober 2008 auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein SVHC mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist, ist ein laufender Prozess. Dazu steht das Unternehmen in engem Kontakt mit seinen Lieferanten.
TDK Electronics verfolgt die Anpassungen der Kandidatenliste im Frühstadium des Prozesses und aktualisiert seine Produktdatenbank bzgl. SVHC.
Gemäß unserem derzeitigen und besten Wissen und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, enthalten unsere derzeit angebotenen Produkte, mit Ausnahme der in der folgenden REACH Liste gelisteten, keine absichtlich zugegebenen SVHC über 0,1% w/w.
Sollte sich unser Kenntnisstand ändern, werden wir Sie entsprechend informieren.
Zusätzliche REACH-Informationen zu Produkten von TDK Electronics erhalten Sie auf Anfrage über unser unser Kontaktformular.
Seit dem 5. Januar 2021 müssen Informationen über Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnissen an die SCIP-Datenbank übermittelt werden, wenn diese auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Für unsere aktuell angebotenen Produkte ist die SCIP-Registrierungsnummer in unserer REACH-Liste enthalten.