TDK Electronics · TDK Europe

Verpackungs­richtlinie

Kundeninformation nach § 15 Abs. 1 S. 5 VerpackG

[gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands]

Das in Deutschland geltende Verpackungsgesetz bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Als verantwortungsvolles Industrieunternehmen möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, nicht-systembeteiligungspflichtige, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzugeben.

Für einen reibungslosen Rücknahmeprozess setzten Sie sich bitte mit unserer für Sie zuständigen Vertriebsorganisation vor dem Versand der Produkte in Verbindung. Wir behalten uns vor, die Transportkosten der Rücknahme der Verpackungen Ihnen in Rechnung zu stellen. Klarstellend weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, die von uns gelieferten Verpackungen an uns zurückzugeben.